AGB

1.GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH
2.Jann im Glück Immobilien GmbH
3.Gaby Pohlmann genannt Vermieterin

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängende, für den Kunden erbrachte, weiteren Leistungen und Lieferungen der GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH.
2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zu Stande. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH steht es frei, die
des Kunden schriftlich zu bestätigen.
2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginnder Frist besonders hinzuweisen.
3. Vertragspartner sind GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit den Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

1. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise vonGOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Wird die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht gezahlt, ist die GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH namens des Eigentümers berechtigt, den Beherbergungsvertrag nach vorheriger Abmahnung zur Zahlung mit einer Nachfrist von 3 Tagen zur Zahlung zu kündigen, insbesondere ist sie nicht zur Überlassung der Räume verpflichtet.
5. Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbHist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
7. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
8. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen oder Minibarbefüllung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.
10. Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung

1. Die Wohnungen von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes istGOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 60 EUR netto in Rechnung stellen.
2. Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH erlaubt.

§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.
2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung a_part_time spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine
sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.

§ 6 Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung

1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung bestehen, Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% der Gesamtsumme angesetzt.
2. Nach einer verbindlichen Reservierung des Kunden fallen bei Kündigung folgende Stornogebühren an. Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Kunde verpflichtet, eine halbe Monatsmiete als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen vor Mietbeginn wird eine volle Monatsmiete als Stornogebühr berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Sofern zwischen GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ausübt.

§ 7 Rücktritt GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH auf sein Rechtzum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Ziff. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nachVerstreichen einer von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zum Rücktrittvom Vertrag berechtigt.
3. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls• höhere Gewalt oder andere von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglichmachen;• Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, diein der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;• GOP-Invest Anlagengesellschaft mbHbegründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen denHausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen von GOP-Invest

Anlagengesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbHzuzurechnen ist.

§ 8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbHübernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außerbei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umständedes Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

§ 9 Technische Einrichtung und Anschlüssen

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnungbedarf der schriftlichen Zustimmung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebraucheshandelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen anden technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH diese nicht zu vertreten hat.
2. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zunutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen,soweit durch seine Nutzung über die mitGOP-Invest Anlagengesellschaft mbH vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. DieBenutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.
3. Störungen an von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nachMöglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 10 Zutritt von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH

1. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen,zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten.Bei Gefahr im Verzug ist GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

§ 11 Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher,Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnenhat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zuersetzen.
3. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen,Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendatenerfolgen. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigenMitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kundeneinzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlageseines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
4. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einenmöglichen Schaden gering zu halten.

§ 12 Haftung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH

1. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH die Pflichtverletzungen zuvertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbHberuhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichenPflichten von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH beruhen. Einer Pflichtverletzung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH auftreten, wirdGOP-Invest Anlagengesellschaft mbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH dem Kunden nach § 7 höchstens jedoch bis zu einem Betrag von3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld,Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in derWohnung vorhanden, verwahrt werden. GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. DieHaftungsansprüche gegenüber GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust,Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH anzeigt.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zurVerfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oderBeschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet GOP-Invest Anlagengesellschaft mbHnicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
4. Alle Ansprüche gegen GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfristdes § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässigeUnkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht imFalle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einervorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfenberuhen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für dieAnmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kundensind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten– ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungendes § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand derSitz von GOP-Invest Anlagengesellschaft mbH.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oderwerden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichenVorschriften.

Stand 06/2015 gültig bis auf Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jann im Glück Immobilien GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Ferienwohnungen zur Beherbergung von Gästen sowie für alle damit zusammenhängende, für den Kunden erbrachte, weiteren Leistungen und Lieferungen der Jann im Glück Immobilien GmbH. Die Vermietung erfolgt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Wohnungseigentümers. Die Jann im Glück Immobilien GmbH selbst ist nicht Eigentümerin der jeweiligen Ferienwohnungen.
2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der jeweiligen Kundenanfrage, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder e-mail/online erfolgen kann, durch die Jann im Glück Immobilien GmbH zu Stande. Die Jann im Glück Immobilien GmbH steht es frei, die Buchung des Kunden schriftlich zu bestätigen.

2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und Jann im Glück Immobilien GmbH dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Die Jann im Glück Immobilien GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.

3. Vertragspartner sind die Jann im Glück Immobilien GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit den Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern die Jann im Glück Immobilien GmbH eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten, Kaution

1. Die Jann im Glück Immobilien GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von der Jann im Glück Immobilien GmbH zu zahlen.

3. Die vereinbarten Vermietungspreise verstehen sich inclusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Die vereinbarte Mietvergütung ist mit Eingang der Buchungsbestätigung oder bei Last-Minute-Buchungen (innerhalb der letzten 14 Tage vor Mietbeginn) mit Bereitstellung, wie folgt fällig:
– 30% Anzahlung innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsbestätigung
– 70% Restzahlung spätestens 30 Tage vor Anreise
– 100% Gesamtzahlung bei Last-Minute-Buchungen innerhalb 3 Tage nach Buchungsbestätigung Gezahlt wird auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto der Jann im Glück Immobilien GmbH. Die Jann im Glück Immobilien GmbH ist vom Eigentümer ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt.

6. Wird die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht gezahlt, ist die Jann im Glück Immobilien GmbH namens des Eigentümers berechtigt, den Beherbergungsvertrag nach vorheriger Abmahnung zur Zahlung mit einer Nachfrist von 3 Tagen zur Zahlung zu kündigen, insbesondere ist sie nicht zur Überlassung der Räume verpflichtet.

7. Kaution:
Der Gast hat je Ferienwohnung eine Kaution von 500,- € zu stellen. Die Kaution ist mit der Restzahlung der Miete zu bezahlen. Bei Last-Minute-Buchungen ist die Kaution bei Anreise vor Ort zu zahlen.
Die Erstattung der Kaution erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienimmobilie innerhalb von 4 Wochen nach Abreise des Gastes.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist Jann im Glück Immobilien GmbH berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen

8. Ansonsten sind Rechnungen der Jann im Glück Immobilien GmbH ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Jann im Glück Immobilien GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Jann im Glück Immobilien GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Jann im Glück Immobilien GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

9. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

10. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der Jann im Glück Immobilien GmbH aufrechnen.

§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung

1. Die vermittelten Ferienwohnungen von Jann im Glück Immobilien GmbH sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist die Jann im Glück Immobilien GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Jann im Glück Immobilien GmbH erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Ferienwohnung in Höhe von mindestens 120 EUR netto in Rechnung stellen.

2. Die Tierhaltung in den gemieteten Ferienwohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von der Jann im Glück Immobilien GmbH erlaubt.

§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10.00 Uhr vom Kunden geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Jann im Glück Immobilien GmbH aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Jann im Glück Immobilien GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.

5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet die Jann im Glück Immobilien GmbH den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.

§ 6 Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung

1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung bestehen, Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% der Gesamtsumme angesetzt. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. Die Absage der Buchung ist an die Jann im Glück Immobilien GmbH schriftlich zu richten.

2. Sofern zwischen der Jann im Glück Immobilien GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von der Jann im Glück Immobilien GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Jann im Glück Immobilien GmbH ausübt.

§ 7 Rücktritt Jann im Glück Immobilien GmbH

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Jann im Glück Immobilien GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen der Jann im Glück Immobilien GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Ziff. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der Jann im Glück Immobilien GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Jann im Glück Immobilien GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Die Jann im Glück Immobilien GmbH ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere von der Jann im Glück Immobilien GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden; • die Jann im Glück Immobilien GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Jann im Glück Immobilien GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Jann im Glück Immobilien GmbH zuzurechnen ist.

§ 8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. Die Jann im Glück Immobilien GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Jann im Glück Immobilien GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

§ 9 Technische Einrichtung und Anschlüssen

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Jann im Glück Immobilien GmbH, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Jann im Glück Immobilien GmbH diese nicht zu vertreten hat.

2. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung über die mit der Jann im Glück Immobilien GmbH vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.

3. Störungen an von der Jann im Glück Immobilien GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.

§ 10 Zutritt von Jann im Glück Immobilien GmbH

1. Die Jann im Glück Immobilien GmbH ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die Jann im Glück Immobilien GmbH auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

§ 11 Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder dem Inventar, die durch ihn selbst verursacht werden.

2. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.

3. Die Jann im Glück Immobilien GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Die Jann im Glück Immobilien GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die Jann im Glück Immobilien GmbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.

4. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§ 12 Haftung seitens der Jann im Glück Immobilien GmbH

1. Die Jann im Glück Immobilien GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Jann im Glück Immobilien GmbH die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jann im Glück Immobilien GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Jann im Glück Immobilien GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Jann im Glück Immobilien GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Jann im Glück Immobilien GmbH auftreten, wird die Jann im Glück Immobilien GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet Jann im Glück Immobilien GmbH dem Kunden nach § 7 höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in der Wohnung vorhanden, verwahrt werden. Jann im Glück Immobilien GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche gegenüber Jann im Glück Immobilien GmbH erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich Jann im Glück Immobilien GmbH anzeigt.

3. Alle Ansprüche gegen die Jann im Glück Immobilien GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Jann im Glück Immobilien GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Ferienwohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Jann im Glück Immobilien GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Jann im Glück Immobilien GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Jann im Glück Immobilien GmbH.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 07/2015 gültig bis auf Widerruf

Allg. Geschäftsbed. der Gaby Pohlmann genannt Vermieterin

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen sowie für alle damit zusammenhängende, für den Mieter erbrachte, weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin.
2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Vermieterinzu Stande. Der Vermieterin steht es frei, die des Mieters schriftlich zu bestätigen.
2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und der Vermieterin dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Die Vermieterin verpflichtet sich, den Mieter hierauf bei Beginnder Frist besonders hinzuweisen.

3. Vertragspartner sind die Vermieterin und der Mieter. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er derVermieterin gegenüber zusammen mit demMieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern der Vermieterin eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.

4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Mieter Unternehmer ist.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

1. Die Vermieterin ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermieterin zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, ohne die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Die vereinbarte Miete ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen von der Vermieterin ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Vermieterin ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Vermieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
5. Wird die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht gezahlt, ist die Vermieterin berechtigt, den Beherbergungsvertrag nach vorheriger Abmahnung zur Zahlung mit einer Nachfrist von 3 Tagen zur Zahlung zu kündigen, insbesondere ist sie nicht zur Überlassung der Räume verpflichtet.

6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

7. Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Der Mieter kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der Vermieterin aufrechnen. Sofern der Mieter Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung

1. Die Wohnungen von der Vermieterin sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes istdie Vermieterin zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Vermieterin erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 60 EUR netto in Rechnung stellen.
2. Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von der Vermieterin erlaubt.

§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Mieter keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.

2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Mieter ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Vermieterin aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Mieter vorgefunden hat. Der Mieter hat seine
sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.

5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet die Vermieterin den Mieter, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.

§ 6 Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung

1. Nach einer verbindlichen Reservierung des Mieters fallen bei Kündigung folgende Stornogebühren an. Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, eine halbe Monatsmiete als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen vor Mietbeginn wird eine volle Monatsmiete als Stornogebühr berechnet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass die Vermieterin ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Sofern zwischen der Vermieterin und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von der Vermieterin auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Vermieterin ausübt.

§ 7 Rücktritt der Vermieterin

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Vermieterin in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Mieter auf Rückfragen von der Vermieterin auf sein Rechtzum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Ziff. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nachVerstreichen einer von der Vermieterin gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Vermieterin zum Rücktrittvom Vertrag berechtigt.

3. Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls• höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglichmachen;• Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, diein der Person des Mieters oder des Zwecks liegen, gebucht werden;• Die Vermieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen denHausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen von der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieterinzuzurechnen ist.

§ 8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in der angemieteten Wohnung. Die Vermieterinübernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außerbei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Vermieterin. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umständedes Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

§ 9 Technische Einrichtung und Anschlüssen

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnungbedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebraucheshandelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen anden technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Vermieterin diese nicht zu vertreten hat.

2. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zunutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen,soweit durch seine Nutzung über die mitder Vermieterin vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. DieBenutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.

3. Störungen an von der Vermieterin zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nachMöglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Vermieterin diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 10 Zutritt der Vermieterin
1. Die Vermieterin ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Mieter zur Vornahme von Reparaturen,zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten.Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

§ 11 Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Mieter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher,Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Mieter eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnenhat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Mieter zum Zeitwert zuersetzen.

3. Die Vermieterin kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen,Kautionen, Bürgschaften). Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die Vermieterin zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlageseines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.

4. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einenmöglichen Schaden gering zu halten.

§ 12 Haftung der Vermieterin

1. Die Vermieterin haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Vermieterin die Pflichtverletzungen zuvertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Vermieterinberuhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichenPflichten von der Vermieterin beruhen. Einer Pflichtverletzung von der Vermieterin steht die eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der Vermieterin auftreten, wirddie Vermieterin bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet die Vermieterin dem Kunden nach § 7 höchstens jedoch bis zu einem Betrag von3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld,Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in derWohnung vorhanden, verwahrt werden. Die Vermieterin empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. DieHaftungsansprüche gegenüber Vermieterin erlöschen, wenn der Mieter nach Erlangung der Kenntnis von Verlust,Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich der Vermieterin anzeigt.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zurVerfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oderBeschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Vermieterinnicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

4. Alle Ansprüche gegen die Vermieterin verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfristdes § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässigeUnkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht imFalle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einervorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von der Vermieterin, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfenberuhen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für dieAnmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kundensind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Vermieterin. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten– ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Vermieterin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungendes § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand derSitz der Vermieterin.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oderwerden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichenVorschriften.

Stand 07/2015 gültig bis auf Widerruf