AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aparttime G. Pohlmann

in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachte, weiteren Leistungen und Lieferungen der Firma Aparttime, Inhaber: G. Pohlmann
  2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Pohlmann zustande. G. Pohlmann steht es frei, die Anfrage des Kunden schriftlich zu bestätigen.
  2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Mieters ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Mieter und G. Pohlmann dann verbindlich, wenn der Mieter nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich G. Pohlmann verpflichtet sich, den Mieter hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.
  3. Vertragspartner sind G. Pohlmann und der Mieter. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Gaby Pohlmann zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der G. Pohlmann eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von G. Pohlmann § 540 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Mieter Unternehmer ist.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

 

  1. Pohlmann ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Miete ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von G. Pohlmann zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich gemäß Vertrag.
  4. Wird die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht gezahlt, ist die mbH

namens des Eigentümers berechtigt, den Beherbergungsvertrag nach vorheriger Abmahnung zur Zahlung mit einer Nachfrist von 3 Tagen zur Zahlung zu kündigen, insbesondere ist sie nicht zur Überlassung der Räume verpflichtet.

  1. Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto G. Pohlmann

zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen von G. Pohlmann ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. G. Pohlmann ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist G. Pohlmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. G. Pohlmann bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

  1. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  2. Pohlmann ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist G. Pohlmann berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
  3. Der Mieter kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber Pohlmann aufrechnen. Sofern der Mieter Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  4. Hat der Mieter Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist G. Pohlmann berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Mieter in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen oder Minibar Befüllung über die Kreditkarte des Mieters
  5. Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung

 

  1. Die Wohnungen von G. Pohlmann sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen Im Falle eines Verstoßes ist Gaby Pohlmann zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann G. Pohlmann erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 60,00 EUR netto in Rechnung stellen.
  2. Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von G. Pohlmann

§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

 

  1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Mieter keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten
  2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung a_part_time spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann G. Pohlmann aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreis für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass G. Pohlmann kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  4. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Mieter vorgefunden Der Mieter hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
  5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet G. Pohlmann den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.

§ 6 Rücktritt des Mieters, Abbestellung, Stornierung

 

  1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung bestehen, Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% der Gesamtsumme angesetzt.
  2. Nach einer verbindlichen Reservierung des Mieters fallen bei Kündigung folgende Stornogebühren Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, eine halbe Monatsmiete als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen vor Mietbeginn wird eine volle Monatsmiete als Stornogebühr berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass G. Pohlmann ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Sofern zwischen G. Pohlmann und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche

auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber G. Pohlmann ausübt.

§ 7 Rücktritt Gaby Pohlmann

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist G. Pohlmann in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Mieter auf Rückfragen von G. Pohlmann auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Ziff. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von G. Pohlmann gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist G. Pohlmann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Pohlmann ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls · höhere Gewalt oder andere von G. Pohlmann nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; · Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden; · G. Pohlmann begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen von G. Pohlmann

 

von G. Pohlmann zuzurechnen ist.

 

§ 8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

  1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in der angemieteten Wohnung. G. Pohlmann übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von G. Pohlmann. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

§ 9 Technische Einrichtung und Anschlüssen

 

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Mieters unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Pohlmann, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Mieters aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Mieters, soweit G. Pohlmann diese nicht zu vertreten hat.
  2. Der Mieter ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung, über die mit G. Pohlmann vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.
  3. Störungen an von Pohlmann zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit G. Pohlmann diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 10 Zutritt von G. Pohlmann

 

  1. Pohlmann ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Gaby Pohlmann auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.
  2. Außerdem kann der Vermieter ausnahmsweise dann allein die Räume betreten, wenn ein nicht aufschiebbarer Anlass dies erfordert, zudem für Reinigungs- und zur Herstellung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsleistungen, auch technischer

§ 11 Haftung des Mieters für Schäden

 

  1. Sofern der Mieter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Mieter eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.
  3. Pohlmann kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Gaby Pohlmann ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Mieter oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Mieters einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird G. Pohlmann zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§ 12 Haftung von G. Pohlmann

 

  1. Pohlmann haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn G. Pohlmann die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von G. Pohlmann beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von G. Pohlmann beruhen. Einer Pflichtverletzung von G. Pohlmann steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von G. Pohlmann auftreten, wird G. Pohlmann bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet Pohlmann dem Kunden nach § 7 höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in der Wohnung vorhanden, verwahrt werden. G. Pohlmann empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche gegenüber G. Pohlmann erlöschen, wenn der Mieter nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich G. Pohlmann anzeigt.
  3. Soweit dem Mieter ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet G. Pohlmann nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich
  4. Alle Ansprüche gegen Pohlmann verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von G. Pohlmann, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 13 Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von G. Pohlmann. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Mieter Kaufmann ist, der Sitz von G. Pohlmann. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von G. Pohlmann.
  3. Es gilt deutsches Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

 

Stand 02/2026 gültig bis auf Widerruf

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