AGB

  • 1 Geltungsbereich

 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängende, für den Kunden erbrachte, weiteren Leistungen und Lieferungen der Gabriele Pohlmann.

  1. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

 

  • 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

 

  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch Gabriele Pohlmann zu Stande. Gabriele Pohlmann bestätigt die Buchung des Kunden in Form einer Reservierungsbestätigung.
  2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und Gabriele Pohlmann dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Gabriele Pohlmann verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.
  3. Vertragspartner sind Gabriele Pohlmann und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit den Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern Gabriele Pohlmann eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Gabriele Pohlmann. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

 

  • 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

 

  1. Gabriele Pohlmann ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von Gabriele Pohlmann zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Wird die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht gezahlt, ist die Gabriele Pohlmann namens des Eigentümers berechtigt, den Beherbergungsvertrag nach vorheriger Abmahnung zur Zahlung mit einer Nachfrist von 3 Tagen zur Zahlung zu kündigen, insbesondere ist sie nicht zur Überlassung der Räume verpflichtet.
  5. Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto Gabriele Pohlmann zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen von Gabriele Pohlmann ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Gabriele Pohlmann ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Gabriele Pohlmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkte bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gabriele Pohlmann bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ausdrücklich vorbehalten.
  6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  7. Gabriele Pohlmann ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist Gabriele Pohlmann berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
  8. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber Forderungen der Gabriele Pohlmann aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  9. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch Zurverfügungstellung von Kreditkartendaten erbracht, ist Gabriele Pohlmann berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen oder Minibarbefüllung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

 

  • 4 Rauchverbot, Tierhaltung

 

  1. Die Wohnungen von Gabriele Pohlmann sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist Gabriele Pohlmann zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann Gabriele Pohlmann erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 60 EUR netto in Rechnung stellen.
  2. Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Gabriele Pohlmann erlaubt.

 

  • 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

 

  1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.
  2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung a_part_time spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Gabriele Pohlmann aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Gabriele Pohlmann kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  4. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde bei Bezug vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
  5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet Gabriele Pohlmann den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.

 

  • 6 Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung

 

  1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung bestehen, Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% der Gesamtsumme angesetzt.
  2. Nach einer verbindlichen Reservierung des Kunden fallen bei Kündigung folgende Stornogebühren an. Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Kunde verpflichtet, eine halbe Monatsmiete als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen vor Mietbeginn wird eine volle Monatsmiete als Stornogebühr berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Gabriele Pohlmann ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Sofern zwischen Gabriele Pohlmann und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Gabriele Pohlmann auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber Gabriele Pohlmann ausübt.

 

  • 7 Rücktritt und Kündigung Gabriele Pohlmann

 

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Gabriele Pohlmann in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von Gabriele Pohlmann auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Ziff. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Gabriele Pohlmann gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Gabriele Pohlmann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Gabriele Pohlmann ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls · höhere Gewalt oder andere von Gabriele Pohlmann nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; · Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden; · Gabriele Pohlmann begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen von Gabriele Pohlmann in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Gabriele Pohlmann zuzurechnen ist. Ebenso ist die Gabriele Pohlmann zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde. Das gleiche gilt bei einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Dritte durch den Kunden oder Verstöße von diesem gegen die Hausordnung.

 

 

  • 8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

  1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. Gabriele Pohlmann übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Gabriele Pohlmann. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

 

  • 9 Technische Einrichtung und Anschlüssen

 

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Gabriele Pohlmann, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit Gabriele Pohlmann diese nicht zu vertreten hat.
  2. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung, über die mit Gabriele Pohlmann vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.
  3. Störungen an von Gabriele Pohlmann zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Gabriele Pohlmann diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

  • 10 Zutritt von Gabriele Pohlmann

 

  1. Gabriele Pohlmann ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Gabriele Pohlmann auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

 

  • 11 Haftung des Kunden für Schäden

 

  1. Der Kunde ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit allen Sachen verpflichtet. Gabriele Pohlmann behält sich vor, Schadensersatz für durch den Kunden verursachte Mängel zu erheben. Dies betrifft den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars im gemieteten Apartment und an dem Gebäude verursachte Substanzschäden sowie dadurch entstandene Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und eine normale Abnutzung übersteigen.
  2. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde der Gabriele Pohlmann, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der Gabriele Pohlmann, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadenersatz leistet.
  3. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.
  4. Gabriele Pohlmann kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Gabriele Pohlmann ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird Gabriele Pohlmann zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
  5. Ein von der Gabriele Pohlmann etwaig zur Verfügung gestellter Internetzugang darf nicht für gesetzlich verbotene Zwecke verwendet werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen hat der Kunde die Gabriele Pohlmann von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen und der Gabriele Pohlmann sämtliche daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  • 12 Haftung von Gabriele Pohlmann

 

  1. Gabriele Pohlmann haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Gabriele Pohlmann die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gabriele Pohlmann beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von Gabriele Pohlmann beruhen. Einer Pflichtverletzung von Gabriele Pohlmann steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Gabriele Pohlmann auftreten, wird Gabriele Pohlmann bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
  2. Für vom Kunden eingebrachte Sachen haftet Gabriele Pohlmann dem Kunden höchstens bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in der Wohnung vorhanden, verwahrt werden. Gabriele Pohlmann empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche gegenüber Gabriele Pohlmann erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich Gabriele Pohlmann anzeigt.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Eine Überwachungspflicht der Gabriele Pohlmann besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet Gabriele Pohlmann nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
  4. Alle Ansprüche gegen Gabriele Pohlmann verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Gabriele Pohlmann, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

  • 13 Melde- und Genehmigungspflichten
  1. Auf die den Kunden etwaig treffenden gesetzlichen Pflichten aus dem Bundesmeldegesetz, aus dem Meldegesetz NRW und Wohnraumstärkungsgesetz NRW in Verbindung mit der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
  2. Für die Einhaltung der Meldepflichten ist der Kunde alleinig verantwortlich.
  3. Bei einer bestehenden Meldepflicht ist der Kunde verpflichtet, der Gabriele Pohlmann innerhalb von 14 Tagen nach der Überlassung der Wohnung eine Kopie der Meldebestätigung zum Nachweis der Erfüllung der Meldepflicht vorzulegen.Der Kunde sichert zu, nicht gegen die Meldevorschriften oder Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf zu verstoßen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Gabriele Pohlmann von Forderungen Dritter, die auf einer Verletzung der dem Kunden obliegenden Pflichten aus den in Abs.1 bezeichneten Gesetzen/Satzung beruhen, freizustellen und der Gabriele Pohlmann alle daraus resultierenden Schäden zu ersetzen.

 

  • 14 Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Gabriele Pohlmann. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von Gabriele Pohlmann. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Gabriele Pohlmann.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr rechtlich und im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen

Stand 08/2022 gültig bis auf Widerruf